Parkschaden - Was dabei zu beachten ist

posted am: 18 November 2021

Vielleicht hatten Sie in Ihrem Leben schon einmal einen Parkschaden, welcher beispielsweise durch Dent-Point Dellenzentrum Thomas Schönauer behoben werden kann. Es kann hierbei sein, dass Sie der Geschädigte waren oder selbst den Schaden verursacht haben. Man kann als Autofahrer recht leicht in eine solche Situation kommen. Denken Sie zum Beispiel an die engen Parkplätze, die an manchen Einkaufsmärkten vorhanden sind. Auch beim Einparken auf der Straße kann es sein, dass man als Autofahrer einmal ein anderes Auto berührt und beschädigt. Es stellt sich die Frage, was man in dem Fall zu tun hat.

Das richtige Verhalten

Wenn Sie merken, dass Sie an einem Wagen einen Parkschaden verursacht haben, sollten Sie sich auf keinen Fall vom Unfallort entfernen. Es ist sonst leicht möglich, dass Sie sich strafbar machen. Besser ist es, wenn Sie warten, bis der Fahrer zu dem geparkten Auto zurückkommt. Sie können dann Ihre Adresse und die Anschrift Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung hinterlassen. Wenn Sie schon sehr lange gewartet haben, ist es auch möglich, dass Sie einen Zettel mit der Adresse und der Versicherung am geschädigten Fahrzeug hinterlassen. Es gab hier aber auch schon Rechtsprechung, dass dies nicht ausreichend ist. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, ist es am besten, wenn Sie die Polizei verständigen. Die Mitarbeiter können Ihnen auf jeden Fall sagen, wie Sie sich in einer bestimmten Situation verhalten sollen. In diesem Fall sind sie auf der sicheren Seite und für den weiteren Verlauf abgesichert. Manchmal sind auch umstehende Zeugen vorhanden. Diesen können Sie ebenfalls Ihre Adresse geben. Ein Vorteil liegt immer darin, wenn Sie bereit sind, zuzugeben, dass Sie einen Schaden verursacht haben. Wenn die Situation nicht ganz klar ist, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen.

Nicht immer ist der Verursacher eines Parkschadens klar zu ermitteln. Es ist auch möglich, dass ein Auto so geparkt wurde, dass ein Parkschaden gar nicht zu vermeiden war. Wenn es später zu einem rechtlichen Ablauf kommt, können Sie als Geschädigter oder Verursacher auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Hier sollte es sich um einen Fachanwalt im Bereich des Verkehrsrechts handeln. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird entsprechende Gebühren und Kosten übernehmen. Sie sind dann nicht auf sich alleine gestellt und werden auch vor Gericht gut vertreten. Schließlich soll es so sein, dass Sie zu dem Recht kommen, das Ihnen zusteht.

Fazit

Es kann immer wieder zu einem Schaden an einem geparkten Auto kommen. Hierbei sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, wer der Verursacher ist und ob eine Versicherung den Schaden übernehmen wird. Es ist von Vorteil immer die Polizei zu benachrichtigen und ggf. mit der Hilfe eventueller Zeugen, den Verursacher des Schadens zu finden.

Teilen